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Handyverbot am Steuer: Auch Wegdrücken eines eingehenden Anrufs ist untersagt
Eine Vorschrift, über die man lange diskutieren kann und die oftmals leidige Konsequenzen im
Straßenverkehr nach sich zieht: Der sogenannte Handy-Paragraph sorgt regelmäßig für Unmut
unter den Verkehrsteilnehmern.
Das Oberlandesgericht Köln hat Anfang des Jahres bestätigt, dass einem Autofahrer nicht nur die
Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist, sondern auch das Ein- bzw.
Ausschalten des Handys sowie sogar das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs. Eine
Benutzung des Mobiltelefons läge demnach auch dann vor, wenn der Autofahrer das Gerät
aufnimmt und es nach Ablesen der Telefonnummer ausschaltet.
Straßenverkehr nach sich zieht: Der sogenannte Handy-Paragraph sorgt regelmäßig für Unmut
unter den Verkehrsteilnehmern.
Das Oberlandesgericht Köln hat Anfang des Jahres bestätigt, dass einem Autofahrer nicht nur die
Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist, sondern auch das Ein- bzw.
Ausschalten des Handys sowie sogar das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs. Eine
Benutzung des Mobiltelefons läge demnach auch dann vor, wenn der Autofahrer das Gerät
aufnimmt und es nach Ablesen der Telefonnummer ausschaltet.
Hinweis: Wer sein Handy im Straßenverkehr - ohne Freisprecheinrichtung - benutzt, verstößt
gegen die StVO. Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollte das Mobilfunkgerät während der Fahrt am
besten überhaupt nicht zur Hand genommen werden.
Quelle: OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2012 - III-1 RBs 39/10
zum Thema: Verkehrsrecht
Eingestellt am 29.06.2012 von M. Vogel
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