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		<title>Kommentare zu Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfall beträgt 4-6 Wochen</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Verkehrsrecht</link>
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Die Obergerichte räumen der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Prüfungsfrist von 4-6 Wochen auch bei einfach bzw. durchschnittlich gelagerten Fällen ein. Solange muss ein Geschädigter gegebenenfalls warten, bevor er gerichtliche Schritte einleiten darf....</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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