Rückschaupflicht für Radfahrer: Mangelnde Absicherung des Abbiegevorgangs führt bei Unfall zu anteiliger Mithaftung

Ordnet sich ein Radfahrer vom Fahrbahnrand zur Fahrbahnmitte ein und ist dies für einen
nachfolgenden Autofahrer trotz ungünstiger Sichtverhältnisse erkennbar, ist ein Überholen mit
unveränderter Geschwindigkeit durch die unklare Verkehrslage nicht zulässig.
Ein Radfahrer war mit seinem Fahrrad eine Straße entlanggefahren, von der aus er nach links
abbiegen wollte. Beim Abbiegen kollidierte er mit einem im Überholvorgang befindlichen
Fahrzeug, so dass es zum Unfall kam, bei dem sich der Fahrradfahrer verletzte.
Von dem Pkw-Fahrer verlangte er daher Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat
dem Radfahrer zwar Schmerzensgeld zugesprochen, ihm allerdings auch ein Mitverschulden in
Höhe von 30 % angerechnet.
Das Gericht führt in seiner Entscheidung aus, dass der Autofahrer bei gehöriger Aufmerksamkeit
hätte erkennen können, dass sich der Radfahrer vom Fahrbahnrand zur Fahrbahnmitte hin
eingeordnet hatte. Selbst wenn er nicht sicher war, ob der Fahrradfahrer abbiegt, hätte er in dieser
für ihn unklaren Verkehrslage nicht überholen dürfen. Sein Verschulden an dem Unfall
überwiegt daher. Den Radfahrer trifft allerdings ein Mitverschulden. Auch für Radfahrer gelten
beim Abbiegen im fließenden Verkehr keine anderen verkehrsrechtlichen Verhaltensregeln als
für andere Fahrzeugführer. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, müssen ihren
Abbiegevorgang rechtzeitig und deutlich ankündigen. Ferner müssen sie vor dem Einordnen
sowie nochmals vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr achten und sich
gegebenenfalls umdrehen.

Hinweis: Neben den Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht hat das Gericht auch darauf
hingewiesen, dass der Radfahrer seine Abbiegeabsicht nicht in hinreichender Weise angekündigt
hat. Für Fahrradfahrer gelten also beim Linksabbiegen genau dieselben Anforderungen wir für
Pkw-Fahrer.

Quelle: OLG Oldenburg, Urt. v. 29.12.2011 - 14 U 30/11

zum Thema: Verkehrsrecht/Martinshorn/Blaulicht/Unfall / Sonderrechte



Eingestellt am 01.04.2013 von M. Vogel
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,3 bei 3 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)