Schäden durch Waschanlage: Kein Schadenersatz für serienmäßige Aufbauten

Entstehen bei der Nutzung einer Autowaschanlage Schäden am Fahrzeug, stellt sich die Frage, ob
das mit einer Fehlfunktion der Anlage zu tun hat oder auf einem Fehlverhalten des Autofahrers
basiert. Im Falle eines abgerissenen Heckspoilers hatte das Amtsgericht Haldensleben zu
entscheiden, ob dem geschädigten Autofahrer ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Der
Autofahrer hatte gegen den Betreiber der Waschanlage geklagt.
Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Der Betreiber der Autowaschanlage müsse auf Risiken bei
der Nutzung der Anlage hinweisen. Eine Haftung für Schäden an serienmäßigen
Fahrzeugaufbauten scheide aber aus, wenn die Anlage ordnungsgemäß gewartet wird und diese
auch keine Fehlfunktion aufweist. Denn es sei bekannt, dass auch serienmäßige Spoiler im
normalen Waschanlagenbetrieb beschädigt werden können. Eine Benutzung erfolge daher auf
eigenes Risiko des Autofahrers.

Quelle: AG Haldensleben, Urt. v. 24.08.2011 - 17 C 631/10

zum Thema: Verkehrsrecht



Eingestellt am 28.04.2012 von M. Vogel
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