Trotz verbotenen Parkens: Volle Haftung für Autofahrer, der eine in das eigene Fahrzeug einsteigende Passantin streift

Streift ein Pkw im Vorbeifahren eine im rechten Bereich der Fahrbahn befindliche Fußgängerin,
die in ihr geparktes Fahrzeug einsteigen will, kommt eine Haftung des Pkw-Fahrers zu 100 % in
Betracht - sofern der Fußgängerin kein Fehlverhalten nachweisbar ist.
Eine Fußgängerin stand auf der Straße direkt neben ihrem Fahrzeug, das sie verbotenerweise auf
dem Gehweg abgestellt hatte, wobei die linken Reifen geringfügig auf der Fahrbahn standen. Ein
Autofahrer fuhr nun so dicht an ihr vorbei, dass er sie mit dem rechten Außenspiegel traf und sie
dadurch verletzte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht von einer alleinigen Haftung des Fahrers aus. Die
Fußgängerin trat auf die Straße, um in ihr Fahrzeug einzusteigen, als der Fahrzeugführer mit
seinem Auto noch nicht zu erkennen war. Als sie dann das nahende Fahrzeug erkannte, stellte sie
sich dicht an ihr Fahrzeug, ohne den Unfall jedoch vermeiden zu können.
Das Gericht sieht kein Mitverschulden seitens der Fußgängerin. Auch wenn ihr Fahrzeug
verbotswidrig geparkt war, ist ein Mitverschulden ihrerseits nicht zu erkennen. Für die
Haftungsfrage kommt es darauf auch nicht an. Denn das Parkverbot auf dem Gehweg dient allein
dem Schutz der Gehwegnutzer und nicht dem der auf der Straße vorbeifahrenden Fahrzeuge.
Der Fahrzeugfahrer hat nämlich den erforderlichen Seitenabstand von einem Meter nicht
eingehalten. Die Fahrbahn war derart beschaffen, dass er problemlos an der Fußgängerin hätte
vorbeifahren können, wenn er aufmerksam gewesen wäre.

Hinweis: Das Gericht setzt sich in seiner Urteilsbegründung ausführlich mit der Frage
auseinander, ob die Fußgängerin ein Mitverschulden trifft. Zutreffend kommt das Gericht zu dem
Schluss, dass ihr kein Vorwurf gemacht werden kann, weil sie ihr Fahrzeug zuvor verbotswidrig
abgestellt hat.

Quelle: OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.05.2013 - 9 U 128/11

zum Thema: Verkehrsrecht/ verbotswidriges Parken / Türöffnen



Eingestellt am 01.04.2013 von M. Vogel
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