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		<title>Kommentare zu Gebühr von 50 € für fehlgeschlagene Lastschrift zu hoch</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_allgemein</link>
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Regelmäßig werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebühren für fehlgeschlagene Lastschriften bzw. zurückgehaltenen Zahlungen festgesetzt. Diese sind teilweise sehr hoch. Die Unister GmbH, die unter anderem das Reiseportal fluege.de betreibt verlangte in ihren...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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