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Hauserwerb bei insolventem Vorbesitzer: Neuer Vermieter ist zur Rückzahlung von Mietkautionen verpflichtet
Wird ein Haus verkauft, in dem Mieter wohnen, gilt zunächst einmal der Grundsatz "Kauf bricht
nicht Miete". Die Mieter müssen sich demnach keine Sorgen machen, weil der Hauskäufer an die
Stelle des bisherigen Vermieters tritt und sich an den bestehenden Mietverträgen inhaltlich nichts
ändert.
Muss der ehemalige Vermieter Insolvenz anmelden, stellt sich für den Nachfolger die Frage, ob
er einem Mieter die beim ehemaligen Vermieter einst hinterlegte Mietkaution auszahlen muss.
Der Bundesgerichtshof entschied einmal mehr zugunsten der Mieter. Der Erwerber des Hauses
und somit neue Vermieter hat die Pflicht, die Mietkaution auch dann zurückzuzahlen, wenn er sie
von seinem Vorgänger aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit selbst nicht erstattet
bekommen kann.
Hinweis: Nicht zuletzt wegen der günstigen Zinslage haben in der letzten Zeit viele Häuser den
Eigentümer gewechselt. Bei bestehenden Mietverhältnissen ist dem Immobilienkäufer dringend
geraten, sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen und sich vor allem gründlich über die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkäufers zu informieren.
nicht Miete". Die Mieter müssen sich demnach keine Sorgen machen, weil der Hauskäufer an die
Stelle des bisherigen Vermieters tritt und sich an den bestehenden Mietverträgen inhaltlich nichts
ändert.
Muss der ehemalige Vermieter Insolvenz anmelden, stellt sich für den Nachfolger die Frage, ob
er einem Mieter die beim ehemaligen Vermieter einst hinterlegte Mietkaution auszahlen muss.
Der Bundesgerichtshof entschied einmal mehr zugunsten der Mieter. Der Erwerber des Hauses
und somit neue Vermieter hat die Pflicht, die Mietkaution auch dann zurückzuzahlen, wenn er sie
von seinem Vorgänger aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit selbst nicht erstattet
bekommen kann.
Hinweis: Nicht zuletzt wegen der günstigen Zinslage haben in der letzten Zeit viele Häuser den
Eigentümer gewechselt. Bei bestehenden Mietverhältnissen ist dem Immobilienkäufer dringend
geraten, sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen und sich vor allem gründlich über die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkäufers zu informieren.
Quelle: BGH, Urt. v. 07.03.2012 - XII ZR 13/10
Fundstelle: DRsp Nr. 2012 / 6144
zum Thema: Mietrecht
Eingestellt am 11.07.2012 von M. Vogel
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