Grundsätzliches zum VW - Abgasskandal

Seit 2015 beschäftigen sich die Gerichte mit der VW-Dieselproblematik bzw. dem Abgasskandal. In vielen Städten drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro 6 Norm, teilweise wurden sie schon eingeführt. Neu-und Gebrauchtwagenskäufer haben sich bewusst oder unbewusst für den Kauf eines Dieselfahrzeuges mit dem Motor EA 189 entschieden, auch wegen des beworbenen günstigen Verbrauchs und der vermeintlichen Umweltfreundlichkeit.Die Zahl der Neuzulassungen bei Dieselfahrzeugen geht stark zurück, der Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge ist durcheinandergeraten. Dieselfahrzeuge werden immer unbeliebter. Autohersteller bieten beim Kauf eines entsprechenden Neufahrzeuges hohe Rabatte, um Dieselfahrzeuge überhaupt noch zu verkaufen.Dies hat auch Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge. Es ist mit Wertverlusten zu rechnen wobei die Höhe bisher noch nicht absehbar ist.Die ersten Gerichte haben eine Wertminderung von 10 % des Neupreises zugesprochen. Die Rechtsprechung zur Dieselproblematik ist in 2 Lager geteilt, ein Urteil des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor. Sofern Ansprüche nicht bereits gegen Verkäufer verjährt sind, verjähren noch mögliche Ansprüche gegen den Hersteller mit Ablauf des 31.12.2018. Es ist also noch ausreichend Zeit, zu handeln.

Haben Sie Fragen zum Dieselskandal , zu noch möglichen Ansprüchen und zur Frage, wie die Verjährung zu unterbrechen ist, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin - zugleich Vertragsanwalt des ADAC in Schwerin - der richtige Ansprechpartner