Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin
Vertragsanwalt des ADAC in Schwerin

Die Ansprüche gehen von der Ersatzlieferung, dem Rücktritt gegen Rückzahlung des Kaufpreises bis hin zum Schadensersatz oder zur Wertminderung sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber der Volkswagen AG, die den Motor entwickelt hat. Nach mehr als 2 Jahren dürften alle Ansprüche gegen die Verkäufer verjährt sein, es sei denn, es liegt der absolute Ausnahmefall einer arglistigen Täuschung vor oder es wurde auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Bis zum 31.12.2018 ist es noch möglich, Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG geltend zu machen sowohl auf eine Ersatzlieferung, die Rückgabe des Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder im Wege des Schadensersatzes mit einer Wertminderung. Diese aus § 826 BGB resultierenden Ansprüche (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) verjähren mit Ablauf des 31.12.2018. Es ist also noch ausreichend Zeit, Ansprüche direkt gegenüber der Volkswagen AG geltend zu machen.Die Verjährung kann nur durch einen Verjährungsverzicht der Volkswagen AG verhindert werden oder durch Anbringung einer Klage beim zuständigen Gericht.

Haben Sie Fragen zum Abgasskandal, zum Verkehrsrecht oder zur Rechtsprechung von Amts-und Landgericht Schwerin zu dieser Problematik, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin, zugleich ADAC Vertragsanwalt in Schwerin