Wann mache ich mich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar und welche Sanktion erwartet mich?
Es ist gemäß § 21 StVG strafbar, ein Fahrzeug ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu führen. Strafbar macht sich also derjenige, der keine Fahrerlaubnis hat, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder dessen Fahrerlaubnis beschlagnahmt (zum Beispiel nach Trunkenheitsfahrt) oder in amtliche Verwahrung (zum Beispiel beim Fahrverbot) genommen wurde. Die Tat kann sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden. Vorsätzlich handelt derjenige, der weiß dass er keine Fahrerlaubnis hat, fahrlässig derjenige, der dies hätte wissen müssen. Haben Sie überhaupt keine Fahrerlaubnis, kommt regelmäßig Vorsatz in Betracht. Haben Sie zwar eine Fahrerlaubnis aber für das benutzte Fahrzeug nicht die richtige, handeln Sie in der Regel wenigstens fahrlässig. Letzteres kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn das Gewicht eines Fahrzeuges für die erteilte Fahrerlaubnisklasse zu groß ist, wenn beim gedrosselten Motorrad die Drosselung entfernt wird oder Sie ein Fahrzeug nebst Anhänger führen, für dass Sie nicht die richtige Fahrerlaubnis haben. Beim Ersttäter kommt regelmäßig eine Geldstrafe in Betracht, nach mehreren Wiederholungen auch eine Freiheitsstrafe. Handeln Sie nur fahrlässig, ist je nach den Umständen des Einzelfalls zwischen einer Einstellung mit und ohne Auflage und einer Verurteilung alles möglich. Durch eine geschickte Verteidigung kann hier gegebenenfalls eine erhebliche Strafmilderung erreicht werden. Möglich ist letztlich auch, dass das betroffene Fahrzeug eingezogen wird. Zu unterscheiden ist hiervon das Fahren ohne Führerschein. Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die von der zuständigen Behörde erteilte Genehmigung, bei dem Führerschein um das verbriefte Recht. Haben Sie nur ihren Führerschein vergessen oder verloren, fahren Sie nicht ohne Fahrerlaubnis, müssen aber mit einem Bußgeld von 20 € rechnen.
Haben Sie Fragen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis oder zum Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner. Er ist auch Vertragsanwalt des ADAC in Schwerin.