Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Das Kurzarbeitergeld beträgt für kinderlose Arbeitnehmer 60 %, für Arbeitnehmer mit Kindern 67 % des Nettogehalts. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Provisionen sind nicht zu berücksichtigen.