Kontoverfügungen Trennungsjahr

Kann mein Ehepartner nach der Trennung noch über mein oder das gemeinsame Konto verfügen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin


1. Sie haben ein gemeinsames Konto:

In diesem Fall kann Ihr Ehepartner im Außenverhältnis über das Konto verfügen, obwohl er es im Innenverhältnis nicht mehr darf. Sie sollten daher umgehend eine Kontentrennung und Umverteilung etwaigen Guthabens und etwaiger Schulden vornehmen.

2. Ihr Ehepartner hat Kontovollmacht

In diesem Fall ist es ausreichend, die erteilte Vollmacht zu widerrufen.

Weitere und ausführlichere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Fragen und Antworten zu Trennung/ Scheidung" unter
www.rechtsanwalt-schwerin24.de/familienrecht oder in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin, Tel.: 0385-565506/16

Kontoverfügungen Trennungsjahr - martin-vogel-fuer-familienr
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Name:
E-Mail:
Telefon:
Spamschutz - bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein:
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?
Nachricht: