Musterfestellungsklage - Vergleich vor dem Oberlandesgericht

Die beteiligten Verbraucherverbände haben sich im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG mit dieser verglichen. Sie können, müssen aber den Vergleich nicht annehmen und können gegebenenfalls im Falle der Ablehnung selbst auf eigenes Risiko und eigene Kosten klagen. Wichtig hierfür ist, dass bereits zum Zeitpunkt des Kaufs eine Rechtsschutzversicherung vorhanden gewesen sein muss. Wie eine Einzelklage letztlich ausgeht, ist von niemandem nur ansatzweise vorherzusagen. Die Rechtsprechung ist zwischen Nord und Süd, Ost und West recht uneinheitlich. Teilweise gewinnen die Verbraucher, teilweise die Volkswagen AG. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt nicht vor und ist in Kürze auch nicht ersichtlich. Unter diesen Voraussetzungen kann Ihnen auch niemand eine Empfehlung geben, ob Sie den Vergleich annehmen oder nicht. Nehmen Sie den Vergleich an, erhalten Sie in jedem Falle Geld. Nehmen Sie ihn nicht an und verlieren im Falle der Fortführung durch Einzelklage, können Sie gegebenenfalls auch komplett leer ausgehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vertragsanwalt des ADAC, Martin Vogel, Schwerin

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