Rechtsanwalt Martin Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Schwerin
„Fachanwalt für Arbeitsrecht“ wird man durch die entsprechende Verleihung der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Für uns zuständig ist die Kammer Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin. Hierfür mussten wir neben den theoretischen Grundlagen auch unsere praktischen Erfahrungen nachweisen. Diese liegen weit höher als es einem durch Ausbildung und bei durchschnittlicher Berufserfahrung vermittelt wird. Um diesen Stand zu erreichen und zu halten, muss ein besonderer Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert sowie jährliche Fortbildungsmaßnahmen besucht werden.
Das Fachgebiet Arbeitsrecht umfasst nach der Fachanwaltsordnung:
- Individualarbeitsrecht,
a) Abschluss und Änderung desArbeits-und Berufsausbildungsvertrages,
b) Inhalt und Beendigung des Arbeits-und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs-und Sozialversicherungsrechts, - kollektives Arbeitsrecht
a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs-und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des Arbeitskampf -und Mitbestimmungsrechts - Verfahrensrecht ( u.a.Prozessführung )