Scheidung online
Soweit das online Scheidungsformular genutzt wird, benötigen wir zur Weitergabe an das Gericht auch: - das Heiratsdatum und die Heiratsurkunde mit Registernummer in Kopie - das genaue Datum der Trennung zur Feststellung, wann das Trennungsjahr beginnt - die Adresse von Ihnen und Ihren Ehepartner Führung des Schriftverkehrs mit Ihnen und zur Zustellung des Scheidungsantrages durch das Gericht an den Ehepartner - die Angabe, ob minderjährige Kinder vorhanden sind, deren Geburtsdatum und, bei welchem Elternteil sie sich gegenseitig aufhalten zur Bestimmung des zuständigen Gerichts - dass Nettoeinkommen von Ihnen und Ihren Ehepartner zur Bestimmung des Verfahrenswertes für die Einzahlung etwaiger Gerichtskosten. Der Verfahrenswert richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute - sofern keine minderjährigen Kinder vorhanden sind: der letzte gemeinsame Wohnort zur Bestimmung der Zuständigkeit des Ehescheidung zuständigen Gerichts Diese Daten werden im Ehescheidungsantrag in dem erforderlichen Umfang mitgeteilt. Diese Daten werden nur den am Verfahren beteiligten Personen , d.h. den Eheleuten, dem Gericht, bei minderjährigen Kindern dem Jugendamt über das Gericht oder einem vom Gericht bestellten Sachverständigen, zum Beispiel einen Gutachter, zugänglich. Das Ehescheidungsverfahren an sich findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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