Rechtsschutzversicherung: Welche Kosten übernimmt meine Rechtsschutzversicherung?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, hält diese Sie sowohl von den Rechtsanwaltskosten als auch den Gerichtskosten frei. Allerdings ist nicht jedes Risiko rechtsschutzversicherbar. Auf den von uns vertretenen Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht gilt folgendes:

Haben Sie im günstigsten Falle eine Rechtsschutzversicherung die sowohl das Arbeitsrecht als auch das Verkehrsrecht abdeckt, trägt diese die Kosten. Ab wann eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, ist regelmäßig bei den Rechtsschutzversicherern gleich geregelt aber von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Ist das betreffende Risiko rechtsschutzversichert, übernimmt die Rechtsschutzversicherung folgende Kosten:

Im Verkehrsrecht:

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich sowie die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in einer Bußgeldsache oder einem Strafverfahren im Verkehrsrecht. Kommt es zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes, entfällt rückwirkend der Rechtsschutz. Ferner trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Vertretung gegenüber Behörden (zum Beispiel Führerscheinstelle).

Im Arbeits- und Verkehrvertragssrecht

Bei einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Vertragsrechts im Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht, z.B. gegen die eigene Versicherung oder einen Vertragspartner, z.B. einem Autohändler, ist die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig, wenn dem Vertragspartner gegenüber eine Pflichtverletzung behauptet werden kann. Dies ist beispielsweise bei dem Kauf eines PKW der Fall, wenn sich herausstellt, dass dieser Mängel hat, bei einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur, ebenso bei einer Kündigung , Abmahnung, Lohnforderung etc. im Arbeitsrecht. Lediglich die vorbeugende Rechtsberatung ist nicht erfasst, wird aber von einigen Rechtsschutzversicherern kulanterweise übernommen.

Im Familienrecht

Das Familienrecht (Scheidung, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Umgangsrecht, elterliche Sorge, Zugewinn etc ) ist grundsätzlich nicht rechtsschutzversicherbar. Hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten einer Beratung, wenn der Fall mit der Beratung abgeschlossen ist. Einige wenige Rechtsschutzversicherer bieten allerdings auch für derartige Familiensachen eine Rechtsschutzversicherung mit langer Wartezeit und hoher Selbstbeteiligung an.

Haben Sie Fragen zur Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Verkehrsrecht, zu Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner.