Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder " wilde Ehe " ist gesetzlich nicht geregelt. Wenngleich sinnvoll, machen sich die Partner regelmäßig bei Begründung der Lebensgemeinschaft keine Gedanken darüber, wie diese im Falle des Scheiterns einmal auseinandergesetzt werden soll. Wer bekommt die Wohnung? Was geschieht mit gemeinsamem Vermögen? Bestehen Unterhaltsverpflichtungen? Die nachfolgenden Fragen und Antworten geben einen ersten Überblick .