Rechtsanwalt Martin Vogel,Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Schwerin

Rechtsanwalt für Familienrecht in Schwerin
Rechtsanwalt Martin Vogel - Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Schwerin 0385-565506/16

Ein langer Streit im Familienrecht beweist, dass beide Seiten Unrecht haben ( Voltaire ) . Dies gilt vor allem bei einem Streit über das Umgangs-und Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn etc. Gerichtsverfahren im Familienrecht können lange dauern und kosten Lebenszeit und viel Geld, welches später nicht mehr verteilt werden kann. Daher ist die Auswahl des Rechtsanwalts im Familienrecht bereits zu Beginn Ihres Beratungs- und Vertretungsbedarfs von wegweisender Bedeutung. Scharfmacher haben im Familienrecht nichts zu suchen. Sie können hier auf meine 27-jährige Erfahrung im Familienrecht und langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht in Schwerin bauen . Dabei beginnt Ihr Beratungsbedarf nicht erst mit der Trennung und Scheidung von Ihrem Ehe-oder Lebenspartner, sondern bereits vor Eingehung einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Je mehr Sie bereits vor Eingehung der Ehe durch Ehevertrag oder bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch einen entsprechenden Vertrag regeln, desto einfacher ist die spätere Trennung, Scheidung und Vermögensauseinandersetzung, die Durchführung des Zugewinnausgleichs und die Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums bei einer Scheidung. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesetzlich nicht geregelt, so dass es geradezu grob fahrlässig ist , keine Regelungen vor deren Eingehung zu treffen.

Ich stehe Ihnen in Schwerin und überregional Familienrecht zur Seite, insbesondere vor Eingehung der Ehe, Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei der Trennung, Scheidung, Vermögensauseinandersetzung von Grundstück, Haus oder Betrieb, bei der richtigen Wahl und Auseinandersetzung des Güterstandes oder der Zugewinngemeinschaft ( sogenannter Zugewinnausgleich ), bei der Durchsetzung und Abwehr von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, der Hausratsteilung, der Durchsetzung oder Abwehr des Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern, dem Versorgungsausgleich und dem Sorgerecht. Erste Hilfe- und die brauchen Sie manchmal schon unmittelbar nach Mitteilung der Trennung durch oder an Ihren Ehe-/Lebenspartner ( z.B bei Kontoverfügungen über das gemeinsame Konto oder bei Kontovollmacht ) erhalten Sie auf meiner Seite:

Was muss ich wissen, bevor ich mich von meinen Ehepartner trenne?

Die dortigen Ausführungen geben Ihnen einen Überblick zur Vorbereitung von Trennung und Scheidung und über das Spektrum meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts in Schwerin, ersetzen aber nicht die fallbezogene individuelle Beratung vor und während der Trennung und Vertretung bei Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Güterstand, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Hausratsteilung Umgangsrecht und Sorgerecht.

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