Welche Kosten entstehen bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung für Rechtsanwalt und Gericht?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin
Vertragsanwalt des ADAC in Schwerin

Die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für einen Rechtsanwalt richten sich bei einer Vertretung in der Regel nach dem Streitwert, in bestimmten Verfahren, zum Beispiel Straf-und Bußgeldverfahren nach einem vom Rechtsanwalt innerhalb eines vom Rechtsanwalt nach billigem Ermessen zu bestimmenden Gebührenrahmens.

Richten sich die Kosten nach dem Streit-oder Verfahrenswert können Sie diesen ganz einfach selbst errechnen. Bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt in einer Verkehrssache zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist der Streitwert der gesamten Forderung maßgebend. Handelt es sich zum Beispiel um eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, ist das dreifache Bruttomonatseinkommen in der Regel als Gegenstandswert anzusetzen. Der Verfahrenswert bei einer Scheidung besteht aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute zzgl. 10 % dieses Wertes für den Versorgungsausgleich pro Anrecht. Ist der Gegenstandswert für die Bemessung von Kosten des Rechtsanwaltes und des Gerichtes zu Grunde zu legen, können Sie die zu erwartenden Kosten mit dem nachfolgenden Rechner schnell selbst errechnen.

Den Kostenrechner nutzen wir mit freundlicher Genehmigung von www.anwalt.de. Die Datenschutzbestimmungen können Sie unter folgendem Link lesen:
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