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Vorteil für Rentner: Geringerer Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes
Grundsätzlich müssen Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen, auch wenn diese bereits das 18.
Lebensjahr erreicht oder eine Ausbildung begonnen bzw. sogar abgeschlossen haben. Bis zur
wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Eltern ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Allerdings reduziert sich der Unterhaltsanspruch des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige
Elternteil sich im Rentenalter befindet. Das Oberlandesgericht Köln sieht für Rentner einen
pauschalen Selbstbehalt in Höhe von monatlich 1.400 EUR zuzüglich der Hälfte des darüber
hinausgehenden Unterhalts als angemessen an.
Hinweis: Beträgt die monatliche Nettorente zum Beispiel 2.000 EUR, gilt die Hälfte der
Differenz zu den 1.400 EUR zusätzlich als Selbstbehalt (2.000 EUR - 1.400 EUR = 600 EUR : 2
= 300 EUR). Demnach kann der Unterhaltspflichtige hier insgesamt 1.700 EUR für sich behalten,
auf die restlichen 300 EUR hat der Unterhaltsberechtigte Zugriff.
Lebensjahr erreicht oder eine Ausbildung begonnen bzw. sogar abgeschlossen haben. Bis zur
wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Eltern ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Allerdings reduziert sich der Unterhaltsanspruch des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige
Elternteil sich im Rentenalter befindet. Das Oberlandesgericht Köln sieht für Rentner einen
pauschalen Selbstbehalt in Höhe von monatlich 1.400 EUR zuzüglich der Hälfte des darüber
hinausgehenden Unterhalts als angemessen an.
Hinweis: Beträgt die monatliche Nettorente zum Beispiel 2.000 EUR, gilt die Hälfte der
Differenz zu den 1.400 EUR zusätzlich als Selbstbehalt (2.000 EUR - 1.400 EUR = 600 EUR : 2
= 300 EUR). Demnach kann der Unterhaltspflichtige hier insgesamt 1.700 EUR für sich behalten,
auf die restlichen 300 EUR hat der Unterhaltsberechtigte Zugriff.
Quelle: OLG Köln, Urt. v. 19.01.2010 - 25 UF 48/09
Fundstelle: DRsp Nr. 2010 / 19449
zum Thema: Familienrecht
Eingestellt am 05.05.2012 von M. Vogel
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