<< Niedrige Deckenhöhe: Fahrzeugführer muss... fenheit vergewissern | Aufsichtspflicht bei Kita-Kindern:... egebenem Gefahrenpotential >> |
Alleinhaftung eines Radfahrers: Kein Anspruch auf Schadenersatz bei unangemessenem Verkehrsverhalten
Ein Radfahrer kann keine Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wenn
er wegen eines abbremsenden Pkw selbst eine Vollbremsung vornimmt und ohne Kollision mit
dem Pkw stürzt.
Ein Radfahrer verlangt von einem Pkw-Fahrer Schmerzensgeld, Ersatz des
Haushaltsführungsschadens und die Erstattung von Fahrtkosten nach einem Verkehrsunfall. Der
Radfahrer fuhr auf dem rechten Fahrbahnrand einer innerstädtischen Straße. Der Fahrer des Pkw
fuhr in die gleiche Richtung. Auf selber Höhe kam es durch das geöffnete Beifahrerfenster zu
einem Dialog. Anschließend überholte der Pkw-Fahrer den Radfahrer und hielt einige Zeit
danach am rechten Fahrbahnrand. Der Radfahrer trat daraufhin in seine Rücktrittsbremse und
stürzte, ohne dass es zu einer Berührung mit dem Pkw kam. Hierbei erlitt der Radfahrer eine
Unterschenkelfraktur.
Nach Auffassung des mit der Sache befassten Oberlandesgerichts stehen dem Radfahrer keine
Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu, da hier eine Mithaftung des Pkw-Fahrers
hinter das alleinige und überwiegende Verschulden des Radfahrers zurücktritt. Fahrradfahrer
müssen ihr Rad sicher führen, ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen anpassen und einen
Sicherheitsabstand wahren, der es ihnen erlaubt, auch ohne Sturz eine Bremsung vorzunehmen.
Dies gilt umso mehr, wenn der Fahrradfahrer dort fährt, wo er nichts zu suchen hat, und sich
zudem auch noch auf ein verbales Geplänkel mit einem überholenden Autofahrer einlässt.
Gegenüber den Polizeibeamten hat der Radfahrer erklärt, er sei nach dem Überholen hinter dem
Pkw hergefahren, der plötzlich so stark abbremste, dass auch er habe bremsen müssen. Dabei sei
er wegen der regennassen Fahrbahn gestürzt. Das Gericht folgert aus diesen Angaben ein
alleiniges Verschulden des Radfahrers. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der
Radfahrer den vorhandenen Radweg benutzt hätte.
er wegen eines abbremsenden Pkw selbst eine Vollbremsung vornimmt und ohne Kollision mit
dem Pkw stürzt.
Ein Radfahrer verlangt von einem Pkw-Fahrer Schmerzensgeld, Ersatz des
Haushaltsführungsschadens und die Erstattung von Fahrtkosten nach einem Verkehrsunfall. Der
Radfahrer fuhr auf dem rechten Fahrbahnrand einer innerstädtischen Straße. Der Fahrer des Pkw
fuhr in die gleiche Richtung. Auf selber Höhe kam es durch das geöffnete Beifahrerfenster zu
einem Dialog. Anschließend überholte der Pkw-Fahrer den Radfahrer und hielt einige Zeit
danach am rechten Fahrbahnrand. Der Radfahrer trat daraufhin in seine Rücktrittsbremse und
stürzte, ohne dass es zu einer Berührung mit dem Pkw kam. Hierbei erlitt der Radfahrer eine
Unterschenkelfraktur.
Nach Auffassung des mit der Sache befassten Oberlandesgerichts stehen dem Radfahrer keine
Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu, da hier eine Mithaftung des Pkw-Fahrers
hinter das alleinige und überwiegende Verschulden des Radfahrers zurücktritt. Fahrradfahrer
müssen ihr Rad sicher führen, ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen anpassen und einen
Sicherheitsabstand wahren, der es ihnen erlaubt, auch ohne Sturz eine Bremsung vorzunehmen.
Dies gilt umso mehr, wenn der Fahrradfahrer dort fährt, wo er nichts zu suchen hat, und sich
zudem auch noch auf ein verbales Geplänkel mit einem überholenden Autofahrer einlässt.
Gegenüber den Polizeibeamten hat der Radfahrer erklärt, er sei nach dem Überholen hinter dem
Pkw hergefahren, der plötzlich so stark abbremste, dass auch er habe bremsen müssen. Dabei sei
er wegen der regennassen Fahrbahn gestürzt. Das Gericht folgert aus diesen Angaben ein
alleiniges Verschulden des Radfahrers. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der
Radfahrer den vorhandenen Radweg benutzt hätte.
Quelle: OLG Hamburg, Beschl. v. 07.02.2012 - 14 U 230/11
zum Thema: Verkehrsrecht
Eingestellt am 31.10.2012 von M. Vogel
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.