Verweis auf eine günstigere markengebundene Fachwerkstatt

Zwischen Geschädigten und Versicherern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zur Höhe der Reparaturkosten, vor allem bei der fiktiven Abrechnung.

Der Fall:

Der Geschädigte ließ in seiner Fachwerkstatt, in der sein Fahrzeug regelmäßig repariert wird, einen Kostenvoranschlag errichten und übersandte diesen der gegnerischen Versicherung. Diese verwies den Geschädigten auf günstigere Werkstatt.

Die Entscheidung:

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Saarbrücken war der Verweis auf eine markengebundene günstigere Fachwerkstatt zulässig, wenn diese markengebunden ist. Das Gericht hat die entsprechende Klage abgewiesen.

Hinweis:

Dies gilt regelmäßig nur bei fiktiver Abrechnung. Die Versicherung ist berechtigt, auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit zu verweisen, wenn mehrere markengebundene Werkstätten zur Auswahl stehen und gleiche Qualität anbieten. Die Einzelheiten dieser Rechtsprechung sind streitig und hängen auch vom jeweiligen Gerichtsbezirk ab.

Quelle:

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, 4 U 61/13, Fundstelle: BeckRS 2014, 10591

zum Thema: Verkehrsrecht / Reparaturkosten / fiktive Abrechnung / Fachanwalt / Schwerin



Eingestellt am 28.06.2015 von M. Vogel
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