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Hitze im Büro: Protokollpflicht bei Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperaturen
Die Sommerzeit bringt immer wieder Rechtsstreitigkeiten über die Temperatur in Mieträumen
mit sich. Nun gibt es hierzu ein neues Urteil des Kammergerichts Berlin (KG).
Ein Mieter von Gewerberäumen hatte eine Mietminderung von 10 % während der
Sommermonate vorgenommen. Er behauptete, in jedem Sommer hätte nahezu durchgängig eine
Temperatur von 30 °C und mehr in den Räumen bestanden.
Zu diesem Problem gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die durchaus nicht immer miteinander in
Einklang zu bringen sind. Einige Gerichte sehen bei einem Überschreiten von 26 °C im Büro ein
Mietminderungsrecht, andere nicht. Wichtig ist jedoch eins: Der Mieter muss den Mangel
ausreichend darlegen. Das heißt, er muss genau sagen können, an welchen Tagen welche
Temperaturen innen und außen herrschten.
Darüber hinaus ist das KG der Auffassung, dass alleine das Überschreiten der genannten
Innenraumtemperatur keinen Sachmangel darstellt. Stets muss der jeweilige Einzelfall
berücksichtigt werden.
Hinweis: Egal welches Gericht entscheidet und welcher Fall vorliegt: Ein genaues Protokollieren
der Temperaturen ist unerlässlich!
mit sich. Nun gibt es hierzu ein neues Urteil des Kammergerichts Berlin (KG).
Ein Mieter von Gewerberäumen hatte eine Mietminderung von 10 % während der
Sommermonate vorgenommen. Er behauptete, in jedem Sommer hätte nahezu durchgängig eine
Temperatur von 30 °C und mehr in den Räumen bestanden.
Zu diesem Problem gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die durchaus nicht immer miteinander in
Einklang zu bringen sind. Einige Gerichte sehen bei einem Überschreiten von 26 °C im Büro ein
Mietminderungsrecht, andere nicht. Wichtig ist jedoch eins: Der Mieter muss den Mangel
ausreichend darlegen. Das heißt, er muss genau sagen können, an welchen Tagen welche
Temperaturen innen und außen herrschten.
Darüber hinaus ist das KG der Auffassung, dass alleine das Überschreiten der genannten
Innenraumtemperatur keinen Sachmangel darstellt. Stets muss der jeweilige Einzelfall
berücksichtigt werden.
Hinweis: Egal welches Gericht entscheidet und welcher Fall vorliegt: Ein genaues Protokollieren
der Temperaturen ist unerlässlich!
Quelle: KG Berlin, Urt. v. 05.03.2012 - 8 U 48/11
Fundstelle: www.berlin.de/sen/justiz/gerichte
zum Thema: Mietrecht
Eingestellt am 14.09.2012 von M. Vogel
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