Habe ich Anspruch auf Kündigungsschutz in einem Kleinbetrieb?
Von einem Kleinbetrieb redet man dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, also wenn in einem Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. In diesem Falle ist das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich und ausnahmslos nicht anwendbar. Dennoch besteht ein minimaler Schutz vor Willkür des Arbeitgebers, wenn sich der Ausspruch der Kündigung als sittenwidrig erweist. Diese Fälle sind äußerst selten. Hat ein Arbeitgeber beispielsweise 3 Mitarbeiter von denen einer seit 30 Jahren beschäftigt ist, der andere 15 Jahre und der dritte nur 2 Jahre, dann kann der soziale Kündigungsschutz dazu führen, dass die Kündigung des seit 30 Jahren beschäftigten Arbeitnehmers unwirksam ist. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden,das in einem Fall entsprechend des vorstehenden Beispiels ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu erfolgen hat. In sachlicher Hinsicht geht es vor allem darum, vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen ( BVerfG, Beschluss vom 27.01.1998, 1 BvL 15/87 ).
Haben Sie Fragen zum Kündigungsschutz im Kleinbetrieb, zur Kündigung im Allgemeinen oder zum Arbeitsrecht, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner.