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Nutzungsausfall und Mietwagenkosten bei unterlassener zeitnaher Ersatzbeschaffung
Hinweis: Die Entscheidung entspricht der überwiegendem aber nicht ausschließlichen Rechtsprechung. Kann der Geschädigte darlegen, dass er eine Ersatzbeschaffung deshalb später vornahm, weil ihm etwa die finanziellen Mittel fehlten und der Versicherer nicht regulierte, so besteht der entsprechende Anspruch. Nicht zu verschweigen ist, dass es auch Urteile gibt, die unter gleichen Voraussetzungen dem Geschädigte Nutzungsausfall und Mietwagenkosten zusprechen, zum Beispiel das AG DACHAU mit Urteil vom 21.04.2009 - 3 C 1055/08.
Hinweis: am 10.6.2008 hat der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VI ZR 248/07 genau das Gegenteil entschieden. Vergleiche dazu: News Verkehrsrecht " Nutzungsausfall und Mietwagenkosten ohne Zulassung eines Ersatzfahrzeuges "
Quelle: Amtsgericht Bonn, Urteil vom6.11.2012 - 109 C 145/11
zum Thema: Verkehrsrecht / Mietwagenkosten / Nutzungsausfall / fehlende Ersatzbeschaffung
Eingestellt am 12.01.2014 von M. Vogel
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