Geburtsname: Kann ich meinen Geburtsnamen (Mädchennamen) wieder annehmen?
Nach rechtskräftiger Scheidung können Sie Ihren Geburtsnamen oder den sonstigen Namen, den Sie vor der Ehe hatten wieder annehmen. Hierzu bedarf es der Antragstellung beim zuständigen Standesamt unter Vorlage der Personaldokumente sowie des Scheidungsbeschlusses mit einem Rechtskraftvermerk. Eine Namensänderung für Kinder ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Diese kommt erst bei einer eventuellen Wiederheirat als sogenannte "Einbenennung" in Betracht. Bevor Sie Ihren vor der Ehe getragenen Namen wieder annehmen wollen berücksichtigen Sie, dass dies kostenpflichtig ist und auch alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc) geändert werden müssen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Haben Sie Fragen zu dieser Problematik oder zum Familienrecht, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder vereinbaren einen Termin unter der Tel.-Nr. 0385-565506/16