Was ist ein Verfahrensbeistand und wer trägt dessen Kosten ?
Streiten die Eltern über Umgang oder elterliche Sorge, wird den Kindern in der Regel ein Verfahrensbeistand - ein Anwalt oder ein Pädagoge - beigeordnet .Dieser soll die Interessen der Kinder vertreten.Sofern die Eltern keine Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) erhalten, tragen Sie die Kosten des Verfahrens Beistand je zur Hälfte.Der Verfahrensbeistand soll die Interessen des Kindes vertreten.
Haben Sie Fragen zur Tätigkeit und Aufgabe eines Verfahrensbeistandes oder zum Familienrecht, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder vereinbaren einen Termin unter der Tel.-Nr. 0385-565506/16