Wie erhalte ich als nichtehelicher Vater das ( Mit- ) Sorgerecht für mein Kind?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Der einfachste Weg ist die Abgabe der Sorgerechtserklärung gegenüber dem Jugendamt mit Einverständnis der Mutter. Ist die Mutter nicht einverstanden oder erklärt sie sich nicht, beantragt man beim Familiengericht die Einräumung der elterlichen Mitsorge. Hierbei hat das Gesetzt einen einfachen Weg gewählt, um über die elterliche Mitsorge zu entscheiden.Der entsprechende Antrag wird der Kindesmutter zugestellt und ihr mitgeteilt, dass die elterliche Mitsorge übertragen werden wird, wenn sie nicht Tatsachen darlegt, die dem Kindeswohl widersprechen. Möchte die Kindesmutter also nicht, dass die elterliche Mitsorge eingeräumt wird, muss sie ganz konkrete Tatsachen schildern die hiergegen sprechen. Auch hier ist der Wunsch, allein entscheiden zu wollen, nicht maßgeblich. Es müssen schon unüberwindbare Kommunikations- oder Kooperationsprobleme bestehen , die auch unter Vermittlung des Jugendamtes nicht ausgeräumt werden können.

Haben Sie Fragen zur elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern, zur entsprechenden Rechtsprechung des Familiengerichts Schwerin oder zum Familienrecht, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner.