Scheidung - Worüber entscheidet das Gericht?
Das Gericht entscheidet über die Anträge auf Ehescheidung und von Amts wegen über den Versorgungsausgleich.Weitere Folgesachen werden nicht automatisch Bestandteil des Verfahrens. Das Gericht entscheidet nur auf entsprechenden weiteren Antrag hierüber, zum Beispiel auf Auskunft über das Einkommen und den Unterhalt, Auskunft über Zugewinn und Zahlung auf Zugewinn, das Sorgerecht, den Umgang etc. Entsprechende Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor einem anberaumten Gerichtstermin gestellt werden, andernfalls werden sie nicht berücksichtigt. Insbesondere wenn Trennungsunterhalt geschuldet und auch gezahlt wird, kann dies dazu führen, dass der Anwalt des unterhaltsberechtigten Ehegatten jeweils exakt zwei Wochen vor einem Termin einen neuen Antrag stellt, zum Beispiel auf Auskunft über Einkommen oder Vermögen. Auf diese Weise verzögert sich ein Verfahren nicht unerheblich. Eine Abtrennung kommt nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Haben Sie Fragen zum Ablauf eines Scheidungsverfahrens, zur Scheidung allgemein oder zum Familienrecht, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder vereinbaren einen Termin unter der Telefonnummer 0385-565506/16