Trennung: Muss man die Trennung (schriftlich) dokumentieren?
Die Trennung ist ein rein tatsächlicher Vorgang und bereitet - sofern beide Eheleute sich einvernehmlich trennen und sich hierüber einig sind - in der Praxis regelmäßig keine größeren Probleme. Das Familiengericht fragt anlässlich des Scheidungstermins, seit wann man getrennt lebt und wie sich das Getrenntleben gestaltete. Wenn allerdings ein Ehepartner nicht geschieden werden will - gegebenenfalls um länger Trennungsunterhalt zu erhalten - und bestreitet er die Trennung bzw. den Trennungszeitpunkt, so muss derjenige die Trennung und den Zeitpunkt der Trennung bei Gericht beweisen, der den entsprechenden Scheidungsantrag stellt. Es empfiehlt sich daher zumindest eine formlose Trennungsvereinbarung zu schließen, die beide Eheleute unterzeichnen.
Haben Sie Fragen zu Trennung und Ehescheidung oder zum Familienrecht, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner.